CDU Gemeindeverband Legden-Asbeck

Investitionen in der Gemeinde Legden beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung zu sichern!

Antrag der CDU um die Corona-Krise zu meistern

Um Arbeit und Beschäftigung abzusichern, bedarf es dringend einer Beschleunigung der mit dem Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen und deren Vergaben.
Berthold LangehanebergBerthold Langehaneberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Legden, den nachfolgenden Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Ratssitzung am 22. Juni 2020 aufzunehmen und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

„Investitionen in der Gemeinde Legden beschleunigen, um Arbeit und Beschäftigung zu sichern!“

 

Beschlussvorschlag

1.       Der Rat der Gemeinde Legden beauftragt die Verwaltung, die im Haushaltsplan 2020 vorgesehenen Investitionen in die Kindertageseinrichtungen, Schulen und die weitere gemeindliche Infrastruktur (u. a. klimaschonende und ökologische Projekte, Wirtschaftswegeausbau und  der sicherheitstechnischen Ausstattung unserer freiwilligen Feuerwehr) zu beschleunigen, um vor Ort dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit und Beschäftigung in Zeiten der Corona-Pandemie gesichert werden und so heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt wird. 

2.       Der Rat der Gemeinde Legden beauftragt die Verwaltung, über eine zügige Umsetzung von offenen Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanverfahren eine entscheidende Grundlage für die zukünftige nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde zu legen.

 

Begründung

Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich binnen kurzer Zeit weltweit verbreitet. Bürgerinnen und Bürger sind genauso wie Unternehmen unmittelbar wie mittelbar betroffen. Die Pandemie hat nahezu alle Bereiche unserer Gesellschaft erfasst und erfordert staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang.

Zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Auswirkungen dieser Pandemie hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. März 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und dem NRW-Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro beschlossen.

Am darauffolgenden Tag, dem 25. März 2020, hat der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 sowie das Wirtschaftsplanstabilisierungsfondsgesetz beschlossen. Zugleich hat der Deutsche Bundestag das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 GG festgestellt.

Die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes zielen darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt sowie Bürgerinnen und Bürgern – und damit letztlich unsere Gesamtgesellschaft – in dieser außergewöhnlichen Notsituation stützen und die Folgen abmildern. Neben den direkten staatlichen Hilfen in Form von neugeschaffenen oder ausgeweiteten Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger oder der Sofortliquidität für Solo-Selbstständige sowie Kleinst- und Kleinunternehmen ist der Weg zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit von Unternehmen eröffnet, um so jetzt den Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen zu legen.

Dazu können wir in der Gemeinde Legden einen weiteren entscheidenden Beitrag leisten: Um Arbeit und Beschäftigung abzusichern, bedarf es dringend einer Beschleunigung der mit dem Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen und deren Vergaben.

Unsere Gemeinde hat die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes durch zusätzliche – im eigenen Zuständigkeitsbereich liegende – monetäre Maßnahmen unterstützt. Das ist richtig so! Darüber hinaus sind wir als Kommune auch direkt von Schließungen öffentlicher Einrichtungen in Verbindung mit Mindererträgen im Haushalt und Mehraufwendungen im Zuge der Corona-Pandemie belastet.

Doch dies darf nicht dazu führen, dass dringend notwendige Investitionen in unsere öffentliche Infrastruktur verzögert in die Märkte kommen: Unsere Gemeinde kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass es keine Krise nach der Krise gibt.

Um die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde voranzubringen, ist es außerdem von immenser Bedeutung, dass erforderliche Planverfahren – sei es Flächennutzungspläne und / oder Bebauungspläne – zügig umgesetzt und abgeschlossen werden können, damit Raum für Investitionen zur Verfügung steht.

Um eine erneute finanzielle Schieflage der Kommunen nach der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 ff. abzumildern und deren Handlungsfähigkeit auch perspektivisch abzusichern, hat das Landeskabinett Nordrhein-Westfalen am 31. März 2020 einen Acht-Punkte-Plan zum Schutz der Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von SARS-CoV-2 beschlossen:

1.       Isolierung der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten.

2.       Sonderhilfengesetz „Stärkungspaktgesetz“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen.

3.       Änderung des Krediterlasses des Landes Nordrhein-Westfalen.

4.       Sicherstellung der Versorgung der Kommunen mit Liquidität über die landeseigene Förderbank NRW.BANK.

5.       Zugang zu Bürgschaften und günstigen Darlehenskonditionen für bisher vom Bundes-Rettungsschirm nicht erfasste öffentliche Verkehrsinfrastrukturgesellschaften, Krankenhäuser u.a.

6.       Weitere Erleichterungen in den kommunalen Vergabegrundsätzen, damit Investitionsmittel zügiger in die Märkte zur Absicherung von Wirtschaft und Beschäftigung gegeben werden können.

7.       Eintreten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für vergaberechtliche Erleichterungen im EU-Oberschwellen-Bereich.

8.       Anteiliger liquiditätswirksamer Ausgleich Corona-bedingter Schäden aus dem NRW-Rettungsschirm.

Diese Maßnahmen setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nun nach und nach um – inklusive eines anteiligen liquiditätswirksamen Ausgleichs Corona-bedingter Schäden aus dem 25-Milliarden-Euro-schweren NRW-Rettungsschirm.

Die Gemeindefinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst in diesem Jahr landesweit 12,8 Milliarden Euro – ein Rekordwert. Neben den bisher durch die Landesregierung ergriffenen Maßnahmen im Zuge der Gemeindefinanzierung, Abschaffung des Vorweg-Abzugs zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen, „echte“ 23 Prozent an der Verbundsteuer-Quote des Landes Nordrhein-Westfalen, Abschaffung der Mitfinanzierung an den Lasten der Deutschen Einheit, gegenseitige Deckungsfähigkeit der Investitionspauschalen und damit Abschaffung der bisherigen „goldenen Zügel“ durch die Vorgängerregierung und weiterer kommunalfreundlicher Entscheidungen wie die Übernahme der Abwicklung des Unterhaltsvorschusses verbunden mit einer Verminderung des verbleibenden kommunalen Finanzierungsanteils steht das Kommunalschutz-Paket der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für einen festen Willen, die kommunale Handlungsfähigkeit in 2020 sowie den folgenden Jahren abzusichern.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 ein Konjunkturpaket in Höhe von 130 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Die in diesem Zukunftspaket enthaltenen kommunalrelevanten Punkte sind ein starkes Signal an die Städte und Gemeinden. Unter anderen wird der Bund sich zukünftig jährlich mit zusätzlich 4 Milliarden Euro im weitaus stärkeren Maße an den Kosten für Unterkunft beteiligen. Desweiteren werden Bund und Land den Ausfall bei der Gewerbesteuer in den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 11,8 Milliarden Euro  ausgleichen, um den Kommunen Spielraum für notwendige Investitionen zu geben.

Mit einer schnelleren Umsetzung von kommunalen Investitionsvorhaben und dem Schaffen von räumlichen Grundlagen für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung können wir unserer Verantwortung als Rat der Gemeinde Legden gerecht werden, um gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund dafür Sorge zu tragen, dass heute der Grundstein für das Leben, Wirtschaften und Arbeiten von morgen gelegt werden wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Langehaneberg

 CDU-Fraktionsvorsitzender