2. Sitzung
Im ersten Teil - dem öffentlichen - ist jeder Interessierte herzlich willkommen.
Es besteht zu Beginn der Sitzung, die Möglichkeit, als Bürger der Gemeinde, eine Anfrage an die Verwaltung zu richten.
Das bedeutet, dass man eine Frage stellen, ein Anliegen äußern kann. Dieses Anliegen wird während der Sitzung zwar nur zur Kenntnis, aber als Prüfauftrag angenommen.
Nach dem öffentlichen Teil macht der Rat eine Pause und die Zuschauer verlassen den Saal.
Es folgt abschließend der nichtöffentliche Teil, der nur der Verwaltung und den Ratsmitgliedern vorbehalten ist.